Wann benötigen Sie dieses Musterschreiben?
Sie benötigen das Muster, wenn die Zentralheizung Ihrer Wohnanlage ausgefallen ist oder nur noch eingeschränkt läuft und die Verwaltung nicht oder zu langsam reagiert. Eine Heizungsanlage, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dient, gehört zum Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEG), dessen Verwaltung der Gemeinschaft obliegt (§ 18 Abs. 1 WEG). Mit dem Schreiben melden Sie den Ausfall in Textform, setzen eine Frist und halten fest, ab wann die Gemeinschaft vom Handlungsbedarf wusste.
Für eine Etagenheizung, die nur Ihre Wohnung versorgt und zu Ihrem Sondereigentum gehört, passt das Muster nicht; dann sind Sie selbst zuständig. Maßgeblich ist Ihre Teilungserklärung.
Was beinhaltet das Muster?
- Sachverhalt mit Beginn des Ausfalls, betroffenen Wohnungen und gemessenen Temperaturen
- Zuständigkeit der Gemeinschaft und Befugnis des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG
- Aufforderung mit Frist: Fachbetrieb beauftragen, Ersatzversorgung prüfen, Eigentümer informieren, notfalls Beschluss mit verkürzter Frist herbeiführen, Einsicht in Wartungsunterlagen
- Weiteres Vorgehen in zwei Varianten: Notmaßnahme nach § 18 Abs. 3 WEG oder Verlangen einer außerordentlichen Versammlung nach § 24 Abs. 2 WEG
- Vorbehalt von Schadensersatzansprüchen gegen die Gemeinschaft
- Temperaturprotokoll als Anlage
Neues Format: In der Word-Datei stehen alle Ausfüllhinweise als Randkommentare an der passenden Stelle. Über „Überprüfen“ → „Löschen“ → „Alle Kommentare im Dokument löschen“ entfernen Sie sie mit einem Klick. Das PDF enthält die Hinweise auf einer eigenen letzten Seite („Ausfüllhilfe – nicht mitversenden“), die Sie beim Drucken weglassen. Das PDF umfasst 5 Seiten einschließlich Temperaturprotokoll und Ausfüllhilfe.
Hinweis zur rechtlichen Einordnung
Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Größere Reparaturen oder den Austausch der Anlage müssen die Eigentümer beschließen; die Einberufungsfrist von mindestens drei Wochen kann in Fällen besonderer Dringlichkeit unterschritten werden (§ 24 Abs. 4 WEG).
Selbst einen Handwerker beauftragen dürfen Sie nur, wenn dem Gemeinschaftseigentum ein Schaden unmittelbar droht, etwa Frost an Leitungen (§ 18 Abs. 3 WEG). Ihren Ersatzanspruch richten Sie dann gegen die Gemeinschaft (BGH, Urteil vom 25.03.2022, Az. V ZR 92/21). Unterlässt die Gemeinschaft schuldhaft eine notwendige Maßnahme, kann sie ab dem Zeitpunkt haften, zu dem sie den Handlungsbedarf kannte oder kennen musste (BGH, Urteil vom 27.02.2026, Az. V ZR 18/25).
Alles zu Zuständigkeit, Notmaßnahme, Kosten und Schadensersatz erklärt der Ratgeber Heizungsausfall in der WEG.
Häufige Fragen
Wie verschicke ich das Schreiben am besten?
Per E-Mail und zusätzlich auf einem Weg, mit dem Sie den Zugang nachweisen können. Das Datum des Zugangs belegt, ab wann die Gemeinschaft vom Ausfall wusste.
Welche Frist sollte ich setzen?
Eine kurze, aber einhaltbare Frist. Richten Sie sie danach, ob Heizung und Warmwasser ganz oder teilweise fehlen und wie kalt es draußen ist.
Kann ich das Muster auch als Mieter verwenden?
Nein. Mieter wenden sich an ihren Vermieter, nicht an die WEG-Verwaltung. Vermietende Eigentümer nutzen das Muster gegenüber der Verwaltung und informieren ihren Mieter über die Meldung.