Kategorie: EigentümerversammlungAktualisiert: PDF6 KB

Muster Kostenverteilung Erhaltungsmaßnahmen

Mit dieser Vorlage beantragen Eigentümer eine abweichende Kostenverteilung für eine konkrete Erhaltungsmaßnahme. Kostenlos als PDF herunterladen.

Muster Kostenverteilung Erhaltungsmaßnahmen

Die PDF-Vorschau kann in Ihrem Browser nicht angezeigt werden. Bitte laden Sie das Muster herunter.

Vorschau – Seite 1 von 3 • PDF • 6 KB

Kostenlos • Ohne Registrierung • PDF & Word • Rechtssicher

Wann benötigen Sie dieses Muster?

Die Kosten der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums werden grundsätzlich nach dem gesetzlichen oder vereinbarten Schlüssel verteilt. Die Gemeinschaft kann jedoch nach § 16 Abs. 2 WEG für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine abweichende Verteilung beschließen. Diese Vorlage hilft Ihnen, einen solchen Antrag für eine konkrete Erhaltungsmaßnahme sachgerecht zu formulieren.

Hinweis: Die geänderte Verteilung muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen und darf einzelne Eigentümer nicht unbillig benachteiligen.

Was beinhaltet die Vorlage?

Die Vorlage enthält das Anschreiben zur Aufnahme in die Tagesordnung, die Beschreibung der betroffenen Erhaltungsmaßnahme, den vorgeschlagenen abweichenden Verteilungsschlüssel sowie einen ausformulierten Beschlussvorschlag. Sie ergänzen die konkrete Maßnahme, den gewünschten Schlüssel und dessen Begründung.

Häufige Fragen

Kann die Kostenverteilung für eine einzelne Maßnahme geändert werden?none
Ja. Nach § 16 Abs. 2 WEG kann die Gemeinschaft für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine vom Grundsatz abweichende Verteilung beschließen.
Mit welcher Mehrheit wird über die Kostenverteilung entschieden?none
Die Änderung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG erfolgt durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.
Welche Grenzen gelten für eine abweichende Verteilung?none
Der gewählte Schlüssel muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, am Maßstab der Gerechtigkeit ausgerichtet sein und darf einzelne Eigentümer nicht unangemessen benachteiligen.