Wann benötigen Sie dieses Muster?
Nach einem Einbruch sind fast immer Bauteile beschädigt, die nicht Ihnen allein gehören. Die Wohnungseingangstür steht zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum, auch wenn die Teilungserklärung sie dem Sondereigentum zuordnet (BGH, Urteil vom 25.10.2013, Az. V ZR 212/12). Damit ist die Verwaltung zu informieren, und zwar unabhängig von der Meldung an Ihre eigene Hausratversicherung.
Sie brauchen dieses Schreiben in drei Situationen:
- Bei Ihnen wurde eingebrochen und dabei eine Tür, ein Fenster oder ein Schloss des Gemeinschaftseigentums beschädigt.
- Ein Mangel am Gemeinschaftseigentum hat den Einbruch begünstigt, etwa ein defektes Haustürschloss, das Sie schon vorher gemeldet hatten.
- Sie wollen nach einem Einbruch im Objekt bessere Sicherungsmaßnahmen auf die Tagesordnung bringen.
Was beinhaltet das Muster?
Das Schreiben umfasst zwei Seiten und verbindet vier Teile in einem Dokument:
- Schadensmeldung mit Platzhaltern für Datum, beschädigte Bauteile, polizeiliche Tagebuchnummer und die Kosten einer Notsicherung, die nach § 18 Abs. 3 WEG auch ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer zulässig ist.
- Hinweis auf frühere Mängelmeldungen in zwei Varianten: mit vorangegangener Meldung, die den Weg zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Gemeinschaft öffnet, oder ohne.
- Antrag zur Tagesordnung mit zwei getrennten Beschlussanträgen. Antrag 1 zielt auf die gemeinschaftliche Maßnahme mit Kostenverteilung auf alle nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Antrag 2 ist der Hilfsantrag auf Gestattung für die eigene Einheit auf eigene Kosten nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 WEG.
- Bitte um Bestätigung mit Antwortfrist und Unterschriftenblock.
Alle anpassbaren Stellen stehen in eckigen Klammern. Wo zwei Möglichkeiten bestehen, sind sie als [Variante A / Variante B] ausgewiesen.
Hinweis zur rechtlichen Einordnung
Das Schreiben ist eine Schadensmeldung und ein Antrag, keine Klage und keine Fristsetzung mit Rechtsfolgen. Es ersetzt nicht die eigenständige Meldung an Ihre Hausratversicherung; dafür gelten eigene Obliegenheiten, insbesondere die unverzügliche Anzeige bei Polizei und Versicherer und die Stehlgutliste.
Die Aufteilung der beiden Beschlussanträge ist bewusst gewählt. Nach § 21 Abs. 1 WEG trägt die Kosten einer baulichen Veränderung allein, wer sie nach § 20 Abs. 2 WEG verlangt hat. Nur wenn die Gemeinschaft die Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschließt, verteilen sich die Kosten nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG auf alle.
Das Muster ist ein unverbindliches Formulierungsbeispiel, berücksichtigt weder Ihre Gemeinschaftsordnung noch Ihren Einzelfall und ersetzt keine Rechtsberatung.