Wann benötigen Sie dieses Musterschreiben?
Immer dann, wenn unklar ist, ob Ihre Verwaltung die Anforderungen an den zertifizierten Verwalter erfüllt: vor einer anstehenden Verwalterbestellung oder Vertragsverlängerung, nach einem Verwalterwechsel oder wenn die Verwaltung auf Nachfragen in der Versammlung ausweichend reagiert. Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG gehört seit dem 01.12.2023 zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 48 Abs. 4 WEG); die Übergangsfrist für Altverwalter endete am 01.06.2024.
Die rechtlichen Hintergründe – Prüfung, gleichgestellte Qualifikationen, Ausnahmen und Anfechtung – erklärt unser Ratgeber Zertifizierter Verwalter in der WEG.
Was beinhaltet das Muster?
Ein versandfertiges Schreiben an die Hausverwaltung mit: Anforderung des IHK-Prüfungszeugnisses nach § 26a WEG oder des Nachweises einer gleichgestellten Qualifikation nach § 7 ZertVerwV (Volljuristen, Immobilienkaufleute, Geprüfte Immobilienfachwirte, einschlägige Hochschulabschlüsse), Fristsetzung, Zusatzpassus für Verwaltungsunternehmen (Nachweis für die tatsächlich betrauten Personen) und optionalem Hinweis auf die Befassung der nächsten Eigentümerversammlung. Alle anpassbaren Stellen sind als [Platzhalter] markiert.
Hinweis zur rechtlichen Einordnung
Die Zertifizierung ist keine Berufszulassung: Auch ein nicht zertifizierter Verwalter kann wirksam bestellt sein. Der Bestellungsbeschluss ist aber anfechtbar (Frist: ein Monat, § 45 WEG), und Eigentümer können die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Für kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten gilt die Ausnahme des § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Dieses Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Muss die Verwaltung den Nachweis vorlegen?
Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter ist Teil der ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Die Vorlage des Nachweises ist der einfachste Weg, Streit über die Qualifikation zu vermeiden – verweigert die Verwaltung ihn, können Eigentümer das Thema per Antrag auf die Tagesordnung setzen.
Wer gilt ohne IHK-Prüfung als zertifiziert?
Nach § 7 ZertVerwV: Personen mit Befähigung zum Richteramt, Immobilienkaufleute bzw. Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Geprüfte Immobilienfachwirte und Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Was, wenn die Verwaltung nicht zertifiziert ist?
Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters widerspricht der ordnungsmäßigen Verwaltung; ein Bestellungsbeschluss ist innerhalb eines Monats anfechtbar (§ 45 WEG). Alternativ kann die Versammlung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters beschließen.