Kategorie: Eigentümerversammlung • Aktualisiert: • PDF & Word • 69 KB

Muster Beschlussantrag: Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 WEG

Mit diesem Beschlussantrag legen die Eigentümer fest, dass über einen konkreten Gegenstand später im Umlaufverfahren mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden werden kann. Das Muster enthält die Formulierung für die Tagesordnung, zwei Varianten des Beschlussantrags und die Vorlagen für Stimmzettel und Ergebnismitteilung.

Muster Beschlussantrag: Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 WEG

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Wann benötigen Sie diesen Beschlussantrag?

Sie benötigen den Absenkungsbeschluss, wenn die Eigentümerversammlung über ein Thema noch nicht abschließend entscheiden kann, die Entscheidung aber auch nicht bis zur nächsten Versammlung warten soll. Typische Fälle sind fehlende Vergleichsangebote, etwa bei einem Heizungstausch, oder eine Jahresabrechnung, die bei der Versammlung erst als Entwurf vorliegt. Mit dem Absenkungsbeschluss legen die Eigentümer fest, dass über diesen Gegenstand später im Umlaufverfahren mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden werden kann (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG). Ohne ihn müssten alle Eigentümer zustimmen.

Was beinhaltet das Muster?

  • Formulierung für die Tagesordnung, damit der Absenkungsbeschluss in der Einladung angekündigt ist
  • Beschlussantrag in zwei Varianten: ein Gegenstand oder mehrere konkret bezeichnete Gegenstände
  • Feld für den Anlass, also warum in der Versammlung noch nicht entschieden werden kann
  • Vorgaben zur Durchführung des Umlaufverfahrens: Einleitung, Stimmabgabe in Textform, Frist, Ergebnismitteilung und Beschluss-Sammlung
  • Stimmzettel für das anschließende Umlaufverfahren mit Ja, Nein und Enthaltung
  • Ergebnismitteilung an alle Eigentümer
  • Hinweise zur Verwendung mit der aktuellen Rechtsprechung und Unterschriftenblock

Das Muster umfasst 3 Seiten und steht als Word-Datei zum Bearbeiten und als PDF bereit.

Hinweis zur rechtlichen Einordnung

Der Absenkungsbeschluss gilt nur für einen einzelnen, konkret bezeichneten Gegenstand mit aktuellem Anlass. Eine Absenkung auf Vorrat für künftige, noch nicht absehbare Entscheidungen ist nicht gedeckt (LG Berlin II, Urteil vom 05.05.2026, Az. 56 S 42/25 WEG). Ob ein Absenkungsbeschluss mehrere Gegenstände umfassen darf, hält das LG Berlin II für zulässig; der BGH hat die Frage offengelassen. Wer sicher gehen will, fasst je Gegenstand einen eigenen Beschluss.

Seit dem Urteil des BGH vom 17.07.2026 (Az. V ZR 190/25) steht fest: Ein Absenkungsbeschluss kann eigenständig angefochten werden. Wird der anschließende Umlaufbeschluss bestandskräftig, ist eine Klage gegen den Absenkungsbeschluss aber unzulässig.

Alles Wichtige zu Voraussetzungen, Ablauf und Anfechtung erklärt der Ratgeber zum Absenkungsbeschluss in der WEG. Für ein Umlaufverfahren mit Zustimmung aller Eigentümer gibt es das Muster zur Einleitung eines Umlaufbeschlusses.

Häufige Fragen

Muss der Absenkungsbeschluss auf der Tagesordnung stehen?

Ja. Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet ist (§ 23 Abs. 2 WEG). Das gilt auch für den Absenkungsbeschluss.

Welche Mehrheit braucht der Absenkungsbeschluss?

In der Versammlung genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG).

Reicht es, im Beschluss auf § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG zu verweisen?

Nein. Formulieren Sie ausdrücklich, dass über den Gegenstand im Umlaufverfahren mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden werden kann. Einen Beschluss mit bloßem Gesetzesverweis hat das LG Berlin II als unbestimmt und nichtig angesehen.

Wann ist der Umlaufbeschluss gefasst?

Erst wenn das Ergebnis festgestellt und allen Eigentümern mitgeteilt ist. Schweigen gilt nicht als Zustimmung (BGH, Urteil vom 06.07.2018, Az. V ZR 221/17). Die Vorlage für die Ergebnismitteilung ist im Muster enthalten.