Wann benötigen Sie dieses Muster?
Tragende Bauteile von Balkonen – etwa Bodenplatte, Abdichtung und Geländer – gehören regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn der Balkon zur Sondernutzung einer Einheit gehört. Sind Instandsetzungen erforderlich, ist die Gemeinschaft zuständig. Mit diesem Beschlussantrag beauftragt die Gemeinschaft die Sanierung und regelt die Kostentragung.
Hinweis: Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung zählen die konstruktiven und abdichtenden Balkonbestandteile zum Gemeinschaftseigentum und sind von der Gemeinschaft instand zu halten.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält einen Beschlussantrag zur Beauftragung der Balkoninstandsetzung, zur Einholung von Angeboten durch die Verwaltung und zur Regelung der Kosten. Sie ergänzen den Umfang der Maßnahme, die betroffenen Bauteile und ein etwaiges Budget.