Wann benötigen Sie dieses Muster?
Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG kann jeder Eigentümer ab dem maßgeblichen Stichtag die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Mit diesem Beschlussantrag stellt die Gemeinschaft sicher, dass die eingesetzte Verwaltung die erforderliche Qualifikation rechtzeitig nachweist oder ein entsprechender Nachweis eingeholt wird. So bleibt die Verwaltung ordnungsgemäß bestellt.
Hinweis: Größere zertifizierte Verwaltungsunternehmen gelten als zertifiziert, wenn die zur Verwaltung eingesetzten Personen die Voraussetzungen erfüllen.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält einen Beschlussantrag, mit dem die Verwaltung aufgefordert wird, den Nachweis der Zertifizierung nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG fristgerecht vorzulegen, und der das weitere Vorgehen regelt. Sie ergänzen die Daten Ihrer Verwaltung und die maßgebliche Frist.