Wann benötigen Sie dieses Muster?
Soll auf dem Grundstück der Gemeinschaft ein gemeinschaftlich nutzbarer E-Carsharing-Hub mit Lademöglichkeit entstehen, sind dafür bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erforderlich. Über solche Maßnahmen entscheidet die Eigentümerversammlung nach § 20 WEG. Mit diesem Beschlussantrag werden Einrichtung und Gestattung der Baumaßnahmen sowie die Kostentragung geregelt.
Hinweis: Klären Sie vorab, wie die Kosten und die spätere Nutzung des Hubs unter den Eigentümern verteilt werden.
Was beinhaltet die Vorlage?
Die Vorlage enthält einen Beschlussantrag zur Einrichtung des Mobilitätshubs, zur Gestattung der baulichen Veränderungen und zur Beauftragung der Verwaltung mit der Umsetzung. Sie ergänzen Standort, Umfang der Anlage, den Betreiber sowie die Regelung zu Kosten und Nutzung in Ihrer Gemeinschaft.