Das Wichtigste im Überblick
- Bund und Länder diskutieren eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung, voraussichtlich als Opt-Out-Modell ab 2026.
- Beim Opt-Out wird der Elementarschutz automatisch Teil der Wohngebäudeversicherung, sofern die Gemeinschaft nicht aktiv widerspricht.
- Über Abschluss oder Ablehnung entscheidet die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit (Quelle: § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG).
- Die Prämien tragen die Eigentümer über das Hausgeld nach Miteigentumsanteilen (Quelle: § 16 Abs. 2 WEG).
Zunehmende Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Stürme rücken die Absicherung gegen Naturgefahren in den Vordergrund. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stellt sich die Frage, ob die Elementarschadenversicherung künftig zur Pflicht wird. Die politische Debatte hat konkrete Formen angenommen und betrifft die Kostenverteilung wie die Beschlussfassung. Dieser Beitrag erläutert den Stand der Gesetzgebung, das geplante Opt-Out-Modell, die finanziellen Folgen und die nötigen Beschlüsse.
1. Der Stand der Gesetzgebung
Eine gesetzliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung wird in der Bundespolitik seit Jahren diskutiert. Nach den Hochwasserereignissen der vergangenen Jahre hat die Debatte an Dringlichkeit gewonnen. Zuletzt zeichnete sich ein verpflichtendes Opt-Out-Modell ab, das ab 2026 in Kraft treten könnte. Der Grundgedanke: Jedes Gebäude gilt als elementarschadenversichert, sofern die Eigentümergemeinschaft nicht aktiv widerspricht.
Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes steht noch nicht fest. WEGs sollten sich dennoch frühzeitig mit den möglichen Folgen befassen, um vorbereitet zu sein.
2. Was das Opt-Out-Modell für die WEG bedeutet
Beim Opt-Out-Modell handelt es sich um eine Lösung, bei der ein Schutz automatisch gilt und nur durch aktiven Widerspruch entfällt. Übertragen auf die Versicherung bedeutet das: Bestehende Wohngebäudeversicherungen werden automatisch um den Baustein Elementarschaden erweitert. Die Erweiterung entfällt nur, wenn die Eigentümergemeinschaft sie mit einem ausdrücklichen Ablehnungsbeschluss zurückweist.
Bislang war der Abschluss einer Elementarschadenversicherung stets eine bewusste Entscheidung. Das Opt-Out kehrt diese Logik um: Wer keinen Schutz wünscht, muss selbst tätig werden. Für WEGs verschiebt sich damit der Handlungsdruck.
3. Die finanziellen Folgen für die Gemeinschaft
Die Einführung des Elementarschutzes hat direkte finanzielle Folgen für jede WEG. Die Prämien richten sich nach mehreren Faktoren:
- Lage des Objekts: Gebäude in Hochwasser- oder Starkregenzonen zahlen höhere Beiträge.
- Gebäudeeigenschaften: Bauweise, Alter und Schutzmaßnahmen wie Rückstausicherungen beeinflussen die Kosten.
- Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, erhöht aber den Eigenanteil im Schadensfall.
Die Kosten gehören zu den gemeinschaftlichen Lasten und werden über das Hausgeld getragen (Quelle: § 16 Abs. 2 WEG). Die Verteilung erfolgt in der Regel nach Miteigentumsanteilen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Grundsätze zur Aufteilung erläutert der Beitrag zur Verteilung der Erhaltungskosten.
Empfehlung: Holen Sie frühzeitig Angebote mehrerer Versicherer ein. So erhalten Sie eine belastbare Kostenindikation und können Leistungen sowie Prämien transparent vergleichen.
4. Beschlüsse in der WEG: Wie die Gemeinschaft entscheidet
Die Entscheidung über die Elementarschadenversicherung trifft die Eigentümerversammlung. Das gilt sowohl für den aktiven Abschluss als auch für die Ablehnung im Opt-Out-Modell.
4.1 Beschlusskompetenz und Mehrheiten
Seit der WEG-Reform 2020 gehört der Abschluss von Versicherungen zur ordnungsmäßigen Verwaltung (Quelle: § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Ein Beschluss über Abschluss oder Kündigung einer Versicherung bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das gilt auch für die Elementarschadenversicherung. Im Opt-Out-Modell müsste ein Ablehnungsbeschluss ebenfalls mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Wie Sie Beschlüsse rechtssicher herbeiführen, zeigt der Beitrag zur Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung.
4.2 Anpassung von Bestandsverträgen
Besitzt die WEG bereits eine Wohngebäudeversicherung ohne Elementarschutz, wird diese bei Inkrafttreten der Regelung automatisch um den Elementarschutz erweitert, sofern kein Ablehnungsbeschluss vorliegt. Die Versicherer werden voraussichtlich zu Übergangsfristen und zur Information der Versicherungsnehmer verpflichtet. Die WEG erhält damit die Möglichkeit, dem neuen Baustein zuzustimmen oder ihn aktiv abzulehnen.
Empfehlung: Die Verwaltung sollte das Thema rechtzeitig auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen und alle Eigentümer über die Entwicklung informieren.
5. Handlungsempfehlungen für Ihre WEG
- Informieren Sie sich laufend: Verfolgen Sie die Gesetzgebung, da sich die Ausgestaltung noch ändern kann.
- Prüfen Sie den Bestand: Klären Sie, ob Ihre WEG bereits einen Elementarschutz besitzt.
- Holen Sie Angebote ein: Lassen Sie sich unverbindliche Angebote für eine Kostenindikation unterbreiten.
- Setzen Sie das Thema auf die Tagesordnung: Nehmen Sie die mögliche Pflicht spätestens bis Anfang 2026 in die Versammlung auf.
- Bewerten Sie die Risiken: Beurteilen Sie gemeinsam das Risiko für Ihr Objekt und die Folgen eines unversicherten Schadens.
Einen allgemeinen Überblick über den Versicherungsbedarf rund um die Eigentumswohnung bietet der Beitrag Welche Versicherung brauche ich?.
6. Fazit: Vorausschauend handeln
Eine mögliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung oder ein Opt-Out-Modell ab 2026 wäre für viele Eigentümergemeinschaften eine spürbare Veränderung. Statt abzuwarten, sollten WEGs frühzeitig handeln. Eine rechtzeitige Information, eine Kostenprüfung und eine offene Diskussion in der Gemeinschaft schaffen die Grundlage für fundierte Entscheidungen. So lassen sich die finanziellen Folgen steuern und der Schutz vor Naturgefahren sachgerecht bewerten.