Autor: WEG Wissen Redaktion • Zuletzt aktualisiert am • Kategorie: Verwaltung

Radonschutz in der WEG 2026: Messpflicht & Tipps

Radonschutz in der WEG 2026: Messpflicht & Tipps

    Das Wichtigste im Überblick

    • Radon ist ein radioaktives Bodengas und nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
    • In ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebieten rückt der Schutz von Wohngebäuden ab 2026 stärker in den Fokus des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG).
    • Der Referenzwert für Aufenthaltsräume liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter (Quelle: § 126 StrlSchG).
    • Maßnahmen wie Kellerabdichtung und Lüftung betreffen meist das Gemeinschaftseigentum und lassen sich in der Eigentümerversammlung beschließen.

    Das unsichtbare Bodengas Radon stellt eine ernstzunehmende Gefahr dar. Ab 2026 rückt der Radonschutz in Wohngebäuden, besonders in WEG-Anlagen mit Kellergeschossen, stärker in den Fokus des Gesetzgebers. Für viele Wohnungseigentümergemeinschaften in Risikogebieten wird die Messung von Radon zur sinnvollen Vorsorge. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Entwicklungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und gibt praxisnahe Empfehlungen für Ihre Eigentümergemeinschaft.

    1. Was ist Radon und warum ist es gefährlich?

    Radon ist ein unsichtbares, geruchloses und radioaktives Edelgas, das natürlich im Erdreich vorkommt. Es entsteht beim Zerfall von Uran und dringt über Risse im Fundament, undichte Stellen oder Versorgungsleitungen in Gebäude ein, vor allem in Kellergeschosse. Eine dauerhaft erhöhte Radonkonzentration in Innenräumen steigert das Lungenkrebsrisiko erheblich. Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Das macht den Radonschutz zu einer wichtigen Aufgabe für den Gesundheitsschutz der Bewohner.

    2. Die rechtlichen Grundlagen: StrlSchG und WEG-Reform 2020

    Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) wurde umfassend novelliert, um den Schutz vor ionisierender Strahlung zu verbessern. Ab 2026 gewinnen die Anforderungen an den Radonschutz in Wohngebäuden an Bedeutung, insbesondere in ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebieten. Für WEGs kann daraus unter bestimmten Umständen ein Mess- und Sanierungsbedarf entstehen.

    Die WEG-Reform 2020 hat die Handlungsfähigkeit von Eigentümergemeinschaften gestärkt. Maßnahmen des Radonschutzes wie die Abdichtung von Kellern oder die Installation von Lüftungssystemen sind bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum. Dienen sie dem Gesundheitsschutz und der ordnungsgemäßen Erhaltung, lassen sie sich mit einfacher Mehrheit beschließen. Die Kosten verteilen sich in der Regel nach Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaft nichts anderes beschließt (Quelle: § 16 Abs. 2 WEG).

    3. Wann wird die Radonmessung für WEGs relevant?

    Der Handlungsbedarf für WEGs ab 2026 hängt vor allem von zwei Kriterien ab: der Lage der Immobilie in einem Radon-Vorsorgegebiet und der Nutzung von Räumen mit potenziell hoher Radonbelastung, besonders im Keller oder Erdgeschoss.

    3.1 Radon-Vorsorgegebiete erkennen

    Die Bundesländer weisen spezifische Radon-Vorsorgegebiete aus, in denen ein erhöhtes Risiko besteht. Diese Gebiete sind auf Karten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Landesämter öffentlich einsehbar. Liegt Ihre WEG in einem solchen Gebiet, steigt der Bedarf an präventiven Maßnahmen und Messungen.

    Tipp: Prüfen Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), ob Ihr Standort in einem ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebiet liegt.

    3.2 Messverfahren und Grenzwerte

    Die Radonmessung sollten zertifizierte Fachkräfte durchführen. Sie ist auch mit passiven Exposimetern über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten, idealerweise über ein Jahr, möglich. Der Referenzwert für die Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter (Quelle: § 126 StrlSchG). Wird er überschritten, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung erforderlich.

    4. Wirksame Radonschutz-Maßnahmen im Keller

    Die wirksamsten Maßnahmen verhindern den Eintritt des Gases und führen vorhandenes Radon ab. Sie betreffen in erster Linie die Kellergeschosse.

    4.1 Abdichtung von Kellergeschossen

    Fundament und Kellerwände sind die Hauptzugangswege für Radon. Eine fachgerechte Abdichtung ist entscheidend: das Verschließen von Rissen und Fugen, die Abdichtung von Leitungsdurchführungen sowie gegebenenfalls der Einbau einer Radonsperre. Diese Maßnahmen betreffen in der Regel das Gemeinschaftseigentum und bedürfen eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.

    Tipp: Ziehen Sie für Planung und Ausführung spezialisierte Fachunternehmen hinzu, um die Wirksamkeit des Radonschutzes sicherzustellen.

    4.2 Lüftungskonzepte

    In bestehenden Gebäuden senkt eine wirksame Lüftung die Radonkonzentration. Dazu zählen regelmäßiges Stoßlüften und mechanische Lüftungssysteme, die das Gas aktiv absaugen. Eine durchdachte Lüftung ist oft die erste und kostengünstigere Maßnahme, bevor umfangreiche Abdichtungen nötig werden.

    4.3 Sanierungsentscheidungen in der Eigentümerversammlung

    Über Radonschutz-Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum entscheidet die Eigentümerversammlung. Bauliche Veränderungen werden seit der WEG-Reform 2020 grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen (Quelle: § 20 Abs. 1 WEG). Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz dienen und allen Eigentümern zugutekommen, fallen regelmäßig hierunter. Die Sanierung von Kellern zur Abwehr von Radonbelastungen bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung durch die Verwaltung.

    5. Kosten und Finanzierung

    Die Kosten einer Radonmessung sind gering und liegen oft im Bereich weniger hundert Euro. Umfangreichere Sanierungen wie die Abdichtung von Kellern oder die Installation von Lüftungssystemen können dagegen mehrere tausend bis zehntausend Euro je Gebäudeabschnitt betragen. Die Finanzierung erfolgt über die Erhaltungsrücklage der WEG oder über eine Sonderumlage. Holen Sie frühzeitig Angebote ein und berücksichtigen Sie die Kosten im Wirtschaftsplan. Eine spezifische staatliche Förderung für Radonschutz gibt es in Deutschland aktuell (Stand 2026) nicht; in Einzelfällen können allgemeine Sanierungsprogramme greifen. Grundlagen zur Rücklage erläutert der Beitrag zur Erhaltungsrücklage.

    6. Abgrenzung: Radon und Asbest in der WEG

    Radon unterscheidet sich grundlegend von baulichen Gefahrstoffen wie Asbest. Asbest ist im Gebäude verbaut, wird durch mechanische Einwirkung freigesetzt und muss aufwendig entfernt werden. Radon dagegen ist ein natürlich vorkommendes Bodengas. Der Schutz erfordert primär präventive Maßnahmen wie Abdichtung und Lüftung, um das Eindringen zu verhindern oder die Konzentration zu senken. Die Radonquelle im Erdreich lässt sich nicht beseitigen; der Fokus liegt auf dem Schutz des Innenraums. Mehr zum Umgang mit Gefahrstoffen lesen Sie im Beitrag zu Asbest in der WEG. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten erläutert der Beitrag zum Gemeinschaftseigentum.

    7. Fazit: Handlungsbedarf für WEGs ab 2026

    Der Radonschutz wird für viele WEGs ab 2026 zu einem wichtigen Thema der Gebäudeverwaltung und des Gesundheitsschutzes. In ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebieten ist die Messung im Keller und in anderen Aufenthaltsräumen der entscheidende erste Schritt. Eine vorausschauende Herangehensweise, fundierte Messungen und bei Bedarf fachgerechte Abdichtungs- und Lüftungsmaßnahmen schützen die Bewohner. Verwalter und Eigentümer sollten sich frühzeitig mit dem Thema befassen und die nötigen Schritte gemeinsam planen.

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