Autor: WEG Wissen Redaktion • Zuletzt aktualisiert am • Kategorie: Sondereigentum

Wärmepumpe in der Eigentumswohnung: Heizen mit Split-Klimaanlage oder Etagen-Wärmepumpe

Wärmepumpe in der Eigentumswohnung: Heizen mit Split-Klimaanlage oder Etagen-Wärmepumpe
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    Viele Split-Klimaanlagen können nicht nur kühlen, sondern auch heizen. Und wer seine alte Gasetagenheizung ersetzen will, denkt über eine Wärmepumpe nur für die eigene Wohnung nach. In beiden Fällen steht das Außengerät auf dem Balkon oder hängt an der Fassade, und damit redet die Eigentümergemeinschaft mit. Dieser Beitrag zeigt, wann Sie eine Gestattung brauchen, worauf Sie nach dem BGH-Urteil vom 17. Juli 2026 einen Anspruch haben und warum der Lärm im Winter anders zu bewerten ist als im Sommer.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Eine Wärmepumpe in der Eigentumswohnung braucht einen Gestattungsbeschluss, sobald Außengerät, Leitungen oder eine Kernbohrung das Gemeinschaftseigentum berühren (§ 20 Abs. 1 WEG).
    • Eine Split-Klimaanlage, die heizt, ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe, und für sie gilt das BGH-Urteil vom 17.07.2026 (Az. V ZR 162/25) unmittelbar.
    • Wärmepumpen gehören nicht zu den privilegierten Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 WEG, ein Anspruch auf Gestattung kann sich aber aus § 20 Abs. 3 WEG ergeben.
    • Im Heizbetrieb läuft das Gerät auch nachts, und nachts gelten nach der TA Lärm in Wohn- und Mischgebieten Richtwerte von 35 bis 45 dB(A) außerhalb von Gebäuden.
    • Den KfW-Zuschuss für eine Wärmepumpe im Sondereigentum beantragt der Wohnungseigentümer selbst, nicht die Gemeinschaft.

    Welche Wärmepumpe passt in eine Eigentumswohnung?

    Für eine einzelne Wohnung kommen im Wesentlichen zwei Bauarten in Frage. Beide haben ein Außengerät, unterscheiden sich aber darin, wie die Wärme in die Räume kommt.

    LösungWie sie heiztTypischer AnlassWas die Gemeinschaft berührt
    Split-Klimaanlage mit Heizfunktion (Luft-Luft-Wärmepumpe)erwärmt die Raumluft über ein oder mehrere InnengeräteErsatz einer Nachtspeicherheizung, Ergänzung einer EtagenheizungAußengerät, Kernbohrung, Leitungen an der Fassade
    Luft-Wasser-Wärmepumpe für eine Wohnung (Etagen-Wärmepumpe)versorgt die vorhandenen Heizkörper, oft auch das WarmwasserErsatz der GasetagenheizungAußengerät, Leitungsführung, Stilllegung der Abgasleitung, gegebenenfalls Stromleitungen

    Wird das Haus über eine Zentralheizung versorgt, gehört die Heizungsanlage zum Gemeinschaftseigentum. Über einen Wechsel entscheidet dann die Gemeinschaft als Ganzes; wie das mit Förderung abläuft, erklärt unser Beitrag zur KfW-Heizungsförderung für WEGs. Dieser Beitrag behandelt den Eigentümer, der nur für seine eigene Wohnung handelt.

    Brauchen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?

    Kurz gesagt: Ja, sobald Außengerät, Leitungen oder Bohrungen das Gemeinschaftseigentum berühren. Arbeiten ausschließlich innerhalb Ihrer Wohnung brauchen keine Gestattung, solange keinem anderen Eigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entsteht (§ 13 Abs. 2 WEG).

    Wo die Grenze verläuft, regelt § 5 WEG. Zum Sondereigentum gehören die Räume der Wohnung und die Bestandteile, die sich verändern lassen, ohne das gemeinschaftliche Eigentum zu beeinträchtigen oder die äußere Gestaltung des Gebäudes zu verändern (§ 5 Abs. 1 WEG). Teile, die für Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, und Anlagen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen, sind nie Sondereigentum, auch wenn sie in Ihrer Wohnung liegen (§ 5 Abs. 2 WEG). Für die Wärmepumpe bedeutet das:

    • Meist Sondereigentum: die Heizung, die nur Ihre Wohnung versorgt. Die KfW nennt ausdrücklich die Gas-Etagenheizung und die Luft-Luft-Wärmepumpe als Beispiele für Heizungen im Sondereigentum, ebenso Versorgungsleitungen, die nur Ihrer Wohnung dienen.
    • Gemeinschaftseigentum: Außenwand, Fassade und tragende Bauteile, die äußere Gestaltung des Gebäudes einschließlich des Erscheinungsbilds der Balkone, eine Abgasleitung oder ein Schornstein, an dem mehrere Wohnungen hängen, sowie Leitungen, die mehrere Wohnungen versorgen.

    Das Außengerät auf dem Balkon, die Kernbohrung durch die Außenwand und die Leitungen an der Fassade sind deshalb eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Sie brauchen einen Beschluss, der Ihnen die Maßnahme gestattet (§ 20 Abs. 1 WEG). Für den Einbau eines Klima-Splitgeräts mit Durchbohrung der Fassade hat der BGH genau das bestätigt.

    Praxis-Tipp: Lesen Sie vor dem ersten Angebot Ihre Teilungserklärung. Die Eigentümer können vereinbaren, dass Bauteile, die eigentlich Sondereigentum sein könnten, zum Gemeinschaftseigentum gehören (§ 5 Abs. 3 WEG). Manche Teilungserklärungen ordnen etwa Heizkörper, Leitungen oder Balkonbeläge abweichend zu, und das ändert, was Sie allein entscheiden dürfen.

    Keine privilegierte Maßnahme, aber ein Anspruch: was der BGH entschieden hat

    § 20 Abs. 2 WEG gibt jedem Eigentümer einen Anspruch auf fünf Arten baulicher Veränderungen: für den Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, für das Laden von Elektrofahrzeugen, für den Einbruchsschutz, für den Anschluss an ein sehr schnelles Telekommunikationsnetz und für Steckersolargeräte. Wärmepumpen und Klimaanlagen stehen nicht in dieser Liste. Der BGH spricht von „enumerativ aufgezählten“ Maßnahmen; die Liste ist abschließend.

    Trotzdem können Sie einen Anspruch haben. Nach § 20 Abs. 3 WEG kann jeder Eigentümer verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn alle Eigentümer einverstanden sind, deren Rechte dadurch über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Mit Urteil vom 17. Juli 2026 (Az. V ZR 162/25) hat der BGH diesen Anspruch für ein Klima-Splitgerät auf dem Balkon bejaht und dabei klargestellt:

    • Keine Beeinträchtigung, kein Veto: Der Anspruch besteht auch dann, wenn es schon an einer Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes fehlt. Ob eine vorliegt, ist durch eine Abwägung der Eigentumspositionen aller Beteiligten (Art. 14 GG) zu klären.
    • Maßstab ist die Verkehrsanschauung: Entscheidend ist, ob sich ein nicht zustimmender Eigentümer verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann. Auch Fassadendurchbrüche können unter dieser Schwelle bleiben, wenn sie sachgerecht geplant und fachgerecht ausgeführt werden.
    • Lärmprognosen reichen nicht: Geräusche, die erst bei der späteren Nutzung zu erwarten sind, stehen dem Anspruch regelmäßig nicht entgegen. Anders ist es nur, wenn ausnahmsweise schon vor dem Einbau feststeht, dass die Immissionen andere Eigentümer beeinträchtigen werden.
    • Der Einzelfall zählt: Im entschiedenen Fall konnte das für den heimischen Markt zugelassene Gerät die TA Lärm grundsätzlich einhalten, und das nächste Schlafzimmerfenster lag mehrere Meter vom Balkon entfernt.

    Die Grenze zieht § 20 Abs. 4 WEG: Eine bauliche Veränderung, die die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einen Eigentümer ohne sein Einverständnis unbillig benachteiligt, darf weder beschlossen noch gestattet noch verlangt werden.

    Lehnt die Eigentümerversammlung Ihren Antrag ab, können Sie den Gestattungsbeschluss vom Gericht fassen lassen (Beschlussersetzungsklage, § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG). Im BGH-Fall hatte das Landgericht den Beschluss ersetzt und dabei Vorgaben zur Art des Geräts und zum Betriebsmodus gemacht. Solche Auflagen können Sie der Versammlung auch selbst anbieten, um eine Mehrheit zu gewinnen.

    Gilt das Urteil auch für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

    Für eine Split-Klimaanlage, die Sie zum Heizen nutzen, gilt das Urteil unmittelbar, denn es ist dasselbe Gerät. Für das Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt es bislang keine eigene BGH-Entscheidung. Es gilt aber derselbe gesetzliche Maßstab des § 20 Abs. 3 WEG, sodass sich die Abwägungskriterien des BGH übertragen lassen. Rechnen Sie damit, dass ein größeres Außengerät optisch stärker ins Gewicht fällt als ein kleines Splitgerät, und planen Sie den Standort entsprechend. Wie Sie die Wärmepumpe baurechtlich und beim Lärmschutz einordnen, vertieft unser Beitrag zu Wärmepumpen und Abstandsflächen in der WEG. Die Grundlagen zum Klima-Splitgerät stehen im Beitrag Klimaanlagen in der WEG.

    Der Unterschied im Winter: Lärm in der Nacht

    Eine Klimaanlage läuft vor allem an heißen Nachmittagen und Abenden. Ein Gerät, das Ihre Wohnung beheizt, läuft dagegen die ganze Heizperiode über, auch nachts und in den frühen Morgenstunden. Damit rücken die Nachtwerte der TA Lärm in den Vordergrund, die der BGH als Maßstab für spätere Lärmstörungen nennt.

    Immissionsrichtwerte der TA Lärm außerhalb von Gebäuden (Nr. 6.1, nachts 22 bis 6 Uhr):

    Gebiettagsnachts
    Reines Wohngebiet50 dB(A)35 dB(A)
    Allgemeines Wohngebiet55 dB(A)40 dB(A)
    Urbanes Gebiet63 dB(A)45 dB(A)
    Kern-, Dorf- und Mischgebiet60 dB(A)45 dB(A)

    Für die Nacht zählt die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (TA Lärm Nr. 6.4). Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen den Nachtwert um höchstens 20 dB(A) überschreiten. Wird der Schall über das Gebäude selbst übertragen, etwa über eine Wandkonsole als Körperschall, gelten in schutzbedürftigen Räumen innerhalb des Gebäudes nachts 25 dB(A) und tags 35 dB(A) (TA Lärm Nr. 6.2). Das betrifft in der WEG vor allem die Nachbarwohnung hinter der Wand, an der das Außengerät hängt.

    Was passiert, wenn es nach dem Einbau doch zu laut ist? Nach dem BGH stehen betroffenen Eigentümern dann Abwehransprüche zu, vor allem nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG und § 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 906 BGB. Die Gestattung schließt diese Ansprüche nicht aus. Eine Stilllegung kann in aller Regel nicht verlangt werden; vorrangig kommt es zu zeitlichen Nutzungsbeschränkungen, und die Gemeinschaft kann Regeln in der Hausordnung treffen.

    Für eine Heizung ist genau das unangenehm: Eine Beschränkung des Nachtbetriebs bedeutet eine kalte Wohnung am Morgen. Lösen Sie die Lärmfrage deshalb vor dem Einbau:

    1. Datenblatt prüfen: Lassen Sie sich den Schallleistungspegel des Außengeräts für den Heizbetrieb und für einen etwaigen Nachtmodus nennen.
    2. Abstände messen: Ermitteln Sie die Entfernung zum nächsten Schlafzimmerfenster, auch zu den Wohnungen über und unter Ihnen.
    3. Prognose rechnen lassen: Ein Fachbetrieb kann den Pegel am maßgeblichen Fenster berechnen. Nischen und Ecken können den Schall durch Reflexion erhöhen; das gehört in die Berechnung.
    4. Körperschall vermeiden: Schwingungsdämpfer oder ein Aufstellen auf dem Balkonboden statt an der Wand senken die Übertragung ins Gebäude.
    5. Nachtbetrieb festlegen: Bieten Sie im Antrag an, das Gerät nachts in einem leiseren Betriebsmodus zu betreiben, wenn es einen solchen hat.

    Praxis-Tipp: Legen Sie die Pegelberechnung dem Antrag bei. Sie zeigt der Versammlung, dass keine Beeinträchtigung feststeht, und genau darauf kommt es nach dem BGH an.

    Gasetagenheizung durch Wärmepumpe ersetzen: was seit dem GModG gilt

    Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 beschlossen; es gilt seit dem 29. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Das bisherige Gebäudeenergiegesetz trägt seither diesen Namen, die Heizungsregeln stehen in den §§ 42 bis 46 GModG. Für den Tausch einer Etagenheizung heißt das:

    • Keine 65-Prozent-Pflicht mehr: Wer eine Heizung ersetzt, wählt aus zehn Optionen, darunter die elektrisch angetriebene Wärmepumpe, die Wärmepumpen-Hybridheizung und weiterhin die Gasheizung (§ 42 Abs. 2 GModG).
    • Neue Gasheizungen mit Bio-Anteil: Für eine Gas- oder Ölheizung, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wird, muss ab 2029 ein steigender Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff stammen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 (§ 43 Abs. 1 GModG). Ist der Eigentümer des Gebäudes nicht Betreiber der Anlage, trifft die Pflicht den Betreiber (§ 43 Abs. 6 GModG).
    • Sonderverfahren für Gemeinschaften entfällt: Die bisherigen §§ 71 und 71b bis 71p GEG sind aufgehoben, darunter § 71n mit dem besonderen Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer.
    • Stromdirektheizungen nur eingeschränkt: Elektrische Direktheizungen, etwa Infrarotheizungen, dürfen in bestehende Gebäude mit Wohnungen nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30 Prozent unterschreitet (§ 46 Abs. 1 GModG). Eine Wärmepumpe ist keine Stromdirektheizung.
    • Betriebsprüfung im größeren Haus: Wärmepumpen, die in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen als Heizungsanlage eingebaut werden, sind nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens nach zwei Jahren, zu prüfen (§ 60a Abs. 1 GModG). Luft-Luft-Wärmepumpen sind davon ausgenommen.

    Beim Umstieg von der Gastherme auf eine Wärmepumpe sind neben dem Außengerät meist zwei weitere Punkte mit der Gemeinschaft zu klären. Erstens die Abgasleitung: Hängen mehrere Wohnungen an demselben Schornstein, ist er Gemeinschaftseigentum, und das Stilllegen oder Verschließen Ihres Anschlusses gehört in den Antrag. Zweitens der Strom: Reicht die Leitung Ihrer Wohnung nicht aus und müssen gemeinsame Leitungen verstärkt werden, betrifft auch das Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEG). Ob Ihre vorhandenen Heizkörper zur Wärmepumpe passen, klärt der Fachbetrieb mit einer Heizlastberechnung.

    Förderung: Den Antrag stellen Sie selbst

    Für eine Wärmepumpe im Sondereigentum gibt es die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458). Anders als beim Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum stellt den Antrag nicht die Verwaltung, sondern Sie selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Einen gemeinschaftlichen Antrag oder eine Bevollmächtigung Dritter lässt die KfW dafür nicht zu.

    • Fördersätze: Derzeit gibt es 30 Prozent Grundförderung. Selbstnutzer erhalten 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn sie eine funktionstüchtige Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, und je nach Einkommen einen Einkommensbonus.
    • Ihr Anteil an der Höchstgrenze: Die förderfähigen Kosten sind je Gebäude gedeckelt (28.000 Euro für die erste Wohnung, 15.000 Euro je weitere Wohnung bis zur sechsten, 8.000 Euro ab der siebten) und werden gleichmäßig auf alle Wohnungen verteilt. In einem Haus mit fünf Wohnungen sind das 17.600 Euro je Wohnung.
    • Luft-Luft-Wärmepumpe: Die KfW rechnet selbst ein Beispiel vor, in dem eine Eigentümerin ihre Nachtspeicherheizung durch eine Klima-Split-Anlage ersetzt und 46 Prozent Zuschuss erhält. Ob ein Gerät gefördert wird, das Sie zusätzlich zu einer weiterlaufenden Heizung betreiben, klären Sie vor dem Vertrag mit der KfW.
    • Reihenfolge: Erst den Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage schließen, dann den Antrag stellen, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn.
    • Änderungen 2027: Ab 1. Februar 2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Kosten der ersten Wohnung schrittweise. Für Wärmepumpen, die nicht in der EU oder assoziierten Märkten gefertigt sind, kündigt die KfW für das erste Quartal 2027 eine Grundförderung von nur noch 15 Prozent an. Die Folgen erklärt unser Beitrag zur KfW-Heizungsförderung 2027.

    Praxis-Tipp: Beantragen Sie den Gestattungsbeschluss vor dem Förderantrag. Der Beschluss braucht eine Versammlung mit Einladungsfrist; der KfW-Antrag ist dagegen in wenigen Tagen gestellt. Wer beides parallel plant, hält den Zeitplan bis zum 31. Januar 2027 eher ein.

    Wer zahlt was?

    Die Kosten einer baulichen Veränderung, die einem einzelnen Eigentümer gestattet wird, trägt dieser Eigentümer allein; ihm gebühren auch allein die Nutzungen (§ 21 Abs. 1 WEG). Für die Wärmepumpe Ihrer Wohnung heißt das: Gerät, Montage, Kernbohrung, Leitungen und die Stilllegung der Abgasleitung zahlen Sie. Regeln Sie im Beschluss außerdem ausdrücklich, wer Wartung, Reparatur und einen späteren Rückbau übernimmt, wer für Schäden an der Fassade haftet und dass diese Pflichten auf einen Käufer Ihrer Wohnung übergehen. Das schützt beide Seiten und erhöht die Chance auf eine Mehrheit.

    So gehen Sie vor

    1. Teilungserklärung und Bauordnung prüfen: Klären Sie, was Sondereigentum ist und ob die Landesbauordnung für das Außengerät Abstandsflächen verlangt.
    2. Angebot mit Unterlagen einholen: Gerätetyp, Datenblatt mit Schallleistungspegel, Standortskizze, Leitungsführung und eine Pegelberechnung für das nächste Schlafzimmerfenster.
    3. Antrag an die Verwaltung stellen: Bitten Sie den Verwalter, Ihren Beschlussantrag auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu setzen, und legen Sie die Unterlagen bei.
    4. Beschluss fassen lassen: Für die Gestattung genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG).
    5. Anfechtungsfrist abwarten: Ein Beschluss kann innerhalb eines Monats angefochten werden (§ 45 WEG). Wer erst danach bohren lässt, vermeidet das Risiko, nach einer erfolgreichen Anfechtung zurückbauen zu müssen.
    6. Bei Ablehnung: Prüfen Sie mit einem Fachanwalt, ob eine Beschlussersetzungsklage Aussicht auf Erfolg hat (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG).
    7. Förderung beantragen und einbauen: Vertrag mit Förderbedingung, KfW-Antrag, dann Montage durch den Fachbetrieb.

    Muster: Antrag auf Gestattung einer Wärmepumpe

    Unser kostenloses Muster enthält den Antrag an die Verwaltung, einen fertigen Beschlussantrag mit zwei Varianten (Split-Klimaanlage mit Heizfunktion oder Luft-Wasser-Wärmepumpe als Ersatz der Gasetagenheizung), Auflagen zu Standort, Schall, Nachtbetrieb, Kosten und Rückbau sowie eine Checkliste der Unterlagen: Muster Beschlussantrag: Wärmepumpe für eine Eigentumswohnung gestatten, kostenlos als Word-Datei und PDF.

    Häufige Fragen

    Kann die Eigentümergemeinschaft eine Wärmepumpe verbieten?

    Sie kann einen Antrag ablehnen, aber nicht beliebig. Fehlt eine Beeinträchtigung anderer Eigentümer im Sinne von § 20 Abs. 3 WEG, haben Sie nach dem BGH-Urteil vom 17.07.2026 (Az. V ZR 162/25) einen Anspruch auf Gestattung, den Sie mit der Beschlussersetzungsklage durchsetzen können. Ausgeschlossen ist eine Gestattung, wenn die Anlage grundlegend umgestaltet oder ein Eigentümer unbillig benachteiligt wird (§ 20 Abs. 4 WEG).

    Brauche ich für eine Split-Klimaanlage zum Heizen eine Genehmigung der WEG?

    Ja, wenn das Außengerät auf dem Balkon oder an der Fassade montiert wird oder eine Kernbohrung nötig ist. Das ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, die einen Gestattungsbeschluss braucht (§ 20 Abs. 1 WEG). Ob Sie das Gerät zum Kühlen oder zum Heizen nutzen, ändert daran nichts.

    Darf ich meine Gasetagenheizung einfach durch eine Wärmepumpe ersetzen?

    Den Tausch in Ihrer Wohnung dürfen Sie selbst entscheiden, soweit die Etagenheizung Sondereigentum ist. Für das Außengerät, die Leitungen nach außen und die Stilllegung einer gemeinsamen Abgasleitung brauchen Sie aber einen Gestattungsbeschluss. Eine Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Energie gibt es seit dem GModG nicht mehr.

    Muss ich die Wärmepumpe nachts abschalten?

    Nein, nicht von vornherein. Kommt es im Betrieb zu Lärmstörungen, die vor allem mit Blick auf die TA Lärm nicht hinzunehmen sind, können Nachbarn Abwehransprüche geltend machen. Eine Stilllegung kann nach dem BGH in aller Regel nicht verlangt werden; vorrangig kommen zeitliche Nutzungsbeschränkungen in Betracht.

    Wer beantragt die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe in meiner Wohnung?

    Sie selbst. Betrifft die Maßnahme nur Ihr Sondereigentum, stellen Sie den Antrag für das Programm 458 im Portal „Meine KfW“. Eine Bevollmächtigung Dritter oder ein gemeinschaftlicher Antrag ist nach den Angaben der KfW nicht zulässig.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Kostenloses Muster

    Muster Beschlussantrag: Wärmepumpe für eine Eigentumswohnung gestattenMit diesem Beschlussantrag beantragen Sie die Gestattung einer Wärmepumpe für Ihre Eigentumswohnung, wenn Außengerät, Kernbohrung oder Leitungen das Gemeinschaftseigentum berühren. Das Muster enthält das Schreiben an die Verwaltung, zwei Varianten für Split-Klimaanlage mit Heizfunktion und Luft-Wasser-Wärmepumpe, neun Auflagen und eine Checkliste der Unterlagen.Verfügbar als PDF & WordMuster ansehen →